Leitungswasserschäden, AVW-Projektversicherung, Naturgefahren, Wohngebäudeversicherung: Neue Faktoren und Indizes 2017
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Versicherungsinformationen für die Immobilienwirtschaft |
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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
Wasser ist ein faszinierendes Element. Es ist die einzige chemische Verbindung, die von Natur aus als Flüssigkeit, als Festkörper und als Gas vorkommt. Über 70% der Erdoberfläche sind damit bedeckt. Und wir selbst bestehen zum Großteil daraus. Umso faszinierender daher, dass es ausgerechnet das Wasser ist, das wir Menschen – seien wir einmal ehrlich – offensichtlich nicht beherrschen können.
Besonders spannend: Gerade dann, wenn wir probieren, dieses Element in den Griff zu bekommen, richtet es den größten Schaden an. Die höchsten Kosten an Wohngebäuden verursachen nicht etwa Hochwasser oder Stürme, sondern das vom Menschen geleitete Leitungswasser.
Mit diesem Newsletter wollen wir Sie sensibilisieren. Für die Schadengefahr Wasser im Allgemeinen, durch Hochwasser und andere Naturgewalten. Und für die Leitungswasserschäden im Speziellen. Denn auch wenn die schlechte Nachricht leider lautet: Es gibt keine Pauschallösung für die Vermeidung von Leitungswasserschäden – so gibt es doch eine sehr gute Botschaft: Individuelle Präventivmaßnahmen können Sie vor den hohen Kosten eines Leitungswasserschadens schützen. Wir von der AVW helfen Ihnen dabei. Melden Sie sich gern bei uns.
Mit besten Grüßen
Hartmut Rösler, Geschäftsführer (Sprecher)
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Schadenprävention: Schwerpunkt Leitungswasserschäden |
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AVW Fachtagung für technische Entscheider |
Leitungswasserschäden haben 2015 in der Wohngebäudeversicherung durchschnittlich 52% des gesamten Schadenaufwands verursacht. Die Prognosen sagen weiterhin verlustreiche Entwicklungen voraus. Die Zeit ist gekommen, dass sich die Branche des Themas annimmt. Am 13. Oktober 2016 führte die AVW deshalb erstmalig bundesweit die technischen Entscheider der Wohnungs- und Immobilienbranche auf einer Fachtagung in Köln zusammen. Weiterlesen >
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Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtpolice |
Julia Bestmann, Ass. jur.
Fachbereich HUK/Financial Lines
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Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Und wo gebaut wird, da können Schäden entstehen. Gut, wenn Sie dagegen versichert sind. Aber wogegen eigentlich genau? Bei umfangreichen Bauvorhaben mit mehreren beteiligten Unternehmen ist es schwer, den Überblick zu behalten. Julia Bestmann aus dem Fachbereich HUK / Financial Lines bei der AVW stellt die Lösung vor: Die AVW-Projektversicherung. Unser Service für Sie, der Ihr gesamtes Bauprojekt absichert – lückenlos. Weiterlesen >
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Bundesweit sind nur ca. 37% der Gebäude gegen Elementarschäden versichert. Die Notwendigkeit einer Versicherung von Immobilien gegen Unwetter wird häufig angezweifelt. Dabei können Elementargefahren wie beispielsweise Hochwasser und Überschwemmung aufgrund der Kumulgefahr für Unternehmen existenzbedrohend sein. Immobilien können mittlerweile einfacher gegen die zunehmenden Extremwetterlagen versichert werden. Dirk Gehrmann, Prokurist und Bereichsleiter Bestandsmanagement, klärt über Veränderungen in der Gefahreneinstufung auf. Weiterlesen >
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Dirk Gehrmann
Bereichsleiter Bestandsmanagement
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Terrorgefahr, Flüchtlinge und Großbauvorhaben im Fokus |
Gebündelte Informationen, fachlicher Austausch und neue Impulse aus der Versicherungswirtschaft für die Immobilienwirtschaft – das bietet die traditionelle AVW-Versicherungstagung. Im Hotel Hafen Hamburg nutzten auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Versicherungsverantwortliche der Wohnungsunternehmen die Chance, sich zu informieren und auf den neuesten Stand zu bringen. Auf der Agenda standen aktuelle Themen wie die Absicherung von Terrorgefahren, die Versicherung von Flüchtlingsunterkünften und die Versicherung von anspruchsvollen Bauvorhaben. Weiterlesen >
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Wie jedes Jahr gelten ab dem 01. Januar 2017 neue Faktoren und Indizes für die Wohngebäudeversicherung. Die neuen Zahlen gelten für Beitragsrechnungen mit Fälligkeiten ab dem 01.01.2017.
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Es ist gesicherte Erkenntnis, dass das Gros der Schadenfälle in der Gebäudeversicherung aus Leitungswasserschäden resultiert. Nicht immer sind diese jedoch so leicht vermeidbar wie in dem nachfolgenden Fall, welcher vom Oberlandesgericht Oldenburg entschieden wurde (OLG Oldenburg, Urteil vom 05.05.2004, Az.: 3 U 6/04). Weiterlesen >
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Wolf-Rüdiger Senk
Bereichsleiter Schadenmanagement / Versicherungsrecht
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